In immer mehr Unternehmen werden Arbeiten durch den Einsatz von Leiharbeitnehmer*innen bewältigt. Immer häufiger werden Arbeiten als Werkvertrag vergeben. Der Anteil der festbeschäftigten Arbeitnehmer*innen im Betrieb geht zurück, die Auswirkungen für die Stammbelegschaft sind spürbar. Was tun, wenn immer mehr Menschen im Betrieb tätig sind, die formal nicht zur eigenen Belegschaft zählen? Der Betriebsrat im Entleihbetrieb hat nicht nur die Interessen der Kernbelegschaft zu vertreten, er ist auch Ansprechpartner für die Leiharbeitnehmer*innen und hat sich für ihre Interessen (Equal Pay und Equal Treatment) einzusetzen. In der Praxis heißt dies, einerseits die gesetzlichen Möglichkeiten, unter anderem des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuschöpfen und im Sinne der Beschäftigungssicherung die Fremdvergabe von Arbeiten - wo möglich- zu verhindern, eigene Ziele u definieren und eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Andererseits heißt es Verständnis für die Belange der Leih- und Werkvertragsbeschäftigten zu haben und sie kompetent zu betreuen. Im Seminar werden wir aufzeigen, wie Betriebsrät*innen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung gemeinsam mit den Beschäftigten dazu Ideen entwickeln und diese umsetzen können.
die Entwicklung der Leiharbeit, betriebswirtschaftliche Hintergründe der Ausweitung der Leiharbeit
rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmer *innenüberlassung und Abgrenzungen zum Werkvertrag
Teilzeitbefristungsgesetz
Tarifverträge zur Leiharbeit
Rechte des Betriebsrats im Entleihbetrieb
Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Personalplanung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Integration und Betreuung der Leiharbeitnehmer *innen
Werkvertrag oder illegale Leiharbeit? Prüfraster
Auseinandersetzung mit den Forderungen zu Werkverträgen und zur Leiharbeit von Seiten der Politik, den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Berlin | 15.09.2025 - 19.09.2025 | BS03825 | Verfügbar |