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Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung

Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Kategorie

  • Tarifverträge, Entgelt und Leistung

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • SBV

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0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

In nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten die betrieblichen Interessenvertretungen unter erschwerten Bedingungen: Sie sind mit gesetzlichen Bestimmungen konfrontiert. Diese sind für die Beschäftigten weitaus ungünstiger als die Tarifverträge, die in tarifgebundenen Betrieben gelten. Nach § 77 (3) BetrVG dürfen Themen, die normalerweise tariflich geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Daher gehen wir der Frage nach, welche Beteiligungsrechte der Betriebsrat effektiv nutzen kann, ohne gegen diese Vorgabe zu verstoßen und wie man eine Betriebsvereinbarung als »Ersatz-Tarifvertrag « abschießen kann. Im Seminar erörtern wir, wie sich die Arbeit von Betriebsrät*innen in tarifgebundenen Betrieben von denen in nicht tarifgebundenen unterscheidet. Wir klären, welche Folgen es hat, wenn sich der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag »anlehnt« oder wenn lediglich im Arbeitsvertrag Bezug auf den Tarifvertrag genommen wird. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Mitbestimmungsrechte für betriebliche Entgeltordnungen, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen. Neben der Frage nach der Gestaltung von Arbeitsbedingungen in nicht tarifgebundenen Betrieben besprechen wir auch, wie eine Tarifbindung (wieder) hergestellt werden kann - und natürlich die Rolle der Interessenvertretung dabei.

Themen im Seminar "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

  • Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben bzw. Unternehmen

  • rechtliche und politische Stellung von Tarifverträgen im Handeln von Betriebsrät *innen - auch in Betrieben ohne Tarifbindung

  • Grundlagen des Tarifrechts: Nachbindung beziehungsweise Nachwirkung, Anlehnung an den Tarifvertrag, arbeitsvertragliche Regelungen

  • Rechtsstellung von Tarifverträgen gegenüber Betriebsvereinbarungen: Tarifvorrang des § 77 (3) i.V.m. § 87 (1) Satz 1 BetrVG

  • Handlungsmöglichkeiten nach dem Entgelttransparenzgesetz, insbesondere gemäß §§ 13 und 15

  • Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei einer betrieblichen Entgeltordnung, Einmalzahlungen und Entgelterhöhungen

  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, eine Tarifbindung (wieder) herzustellen?

Aktuelle Seminar Termine "Der Betriebsrat in Betrieben ohne Tarifbindung"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Lohr 13.05.2024 - 17.05.2024LZ02024Verfügbar
Inzell 24.06.2024 - 28.06.2024KA02624Fast ausgebucht
Lohr 09.09.2024 - 13.09.2024LZ03724Verfügbar
Lohr 25.11.2024 - 29.11.2024LS04824Verfügbar
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Zeitraum
 13.05.2024 - 17.05.2024
Seminar-Nr.
LZ02024
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Zeitraum
 24.06.2024 - 28.06.2024
Seminar-Nr.
KA02624
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Fast ausgebucht
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Lohr
Zeitraum
 09.09.2024 - 13.09.2024
Seminar-Nr.
LZ03724
Verfügbarkeit
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Lohr
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 25.11.2024 - 29.11.2024
Seminar-Nr.
LS04824
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